Informationen für die Oberstufe auf Grundlage des Schulgesetzes NRW Verspätungen ohne triftigen Grund werden in den Kursheften protokolliert. Wenn Sie wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen die Schule nicht besuchen können, so ist die Schule unverzüglich, d.h. am 1. Tag des Schulversäumnisses zu benachrichtigen. (SchG § 43 Abs. 2) Arztbesuche, Führerscheinprüfungen und … Verspätungen und Fehlstunden weiterlesen
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