Für die Sek. I und Sek. II gelten unterschiedliche Konzepte bei Erkrankung oder dienstlich bedingtem Fehlen einer Lehrkraft. Generell gilt: Bei einem Unterrichtsausfall von mehreren Wochen organisiert die Schulleitung Vertretungsunterricht durch eine Fachlehrkraft. Sekundarstufe I (Jgst. 5 bis 10) Sekundarstufe II (Jgst. EF, Q1, Q2) Bei Ad-hoc Unterrichtsausfall:
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