Vertretungskonzept

Für die Sek. I und Sek. II gelten unterschiedliche Konzepte bei Erkrankung oder dienstlich bedingtem Fehlen einer Lehrkraft.

Generell gilt: Bei einem Unterrichtsausfall von mehreren Wochen organisiert die Schulleitung Vertretungsunterricht durch eine Fachlehrkraft.

Sekundarstufe I (Jgst. 5 bis 9)

  • Es werden alle Stunden von der 1. bis einschließlich der 8. Stunde (15:05 Uhr) vertreten.
  • Von der abwesenden Vertretungskraft werden Aufgaben gestellt, die im Sekretariat bereit liegen.
  • In den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Latein kann es sich bei den Vertretungsaufgaben um die Weiterarbeit an dem Lernplan handeln. Vertretungsstunden sind in diesem Fall automatisch Lernplanstunden.
  • Sollten in den anderen Fächern keine Vertretungsaufgaben bereit liegen, so greifen die vertretenden Lehrkräfte entweder auf Materialien aus den Vertretungsordnern der jeweiligen Fächer zurück, oder die Schülerinnen und Schüler arbeiten an den Lernplänen der Kernfächer.
  • In jedem Fall sind alle für den Unterrichtstag benötigten Lernpläne und sonstigen Fachmaterialien mitzubringen.

Sekundarstufe II (Jgst. EF, Q1, Q2)

Bei Ad-hoc Unterrichtsausfall:

  • Fall 1: Kurssprecher informiert den Kurs über die Aufgabe (hat die Aufgabe per E-mail erhalten oder im Sekretariat abgeholt)
  • Fall 2: Weiterarbeit an laufender Gruppenarbeit/ WH, Vertiefung in Lernteams
  • Allgemein gilt: Anwesenheitsliste mit Datum, Namen und Unterschriften wird im Fach des Lehrers im Sekretariat hinterlegt.

Bei vorhersehbarem oder längerfristigem Unterrichtsausfall:

  • 1./2. Stunde entfällt mit entsprechenden Aufgaben
  • 3. bis 7. Stunde EVA Aufgaben für naturwissenschaftliche Fächer werden in anderen Räumen erledigt (Oberstufenraum, Aulavorraum, Räume auf Anfrage bei Schulleitung)
  • Sport, Kunst, Musik im Nachmittagsbereich entfallen mit Aufgabenstellungen