Schulordnung

des Johann-Gottfried-Herder-Gymnasiums Köln-Buchheim

1. Unser Selbstverständnis

Unsere Schulordnung ist das Ergebnis gemeinsamer Überlegungen von Lehrern, Eltern und Schülern. Sie ist Teil des Schulprogramms und benennt Ziele, Rechte und Pflichten aller am Schulleben Beteiligten. Nach unserem Verständnis gelingen Erziehung und Bildung, wenn sich Freude an Arbeit und Leistung sowie Eigenverantwortung entwickeln können und die Bereitschaft zu gegenseitiger Achtung und Hilfe vorhanden ist. Lehrer, Eltern und Schüler leisten in Erziehungspartnerschaft ihren Beitrag, um die Bildungs- und Erziehungsziele zu erreichen. Die Schulordnung soll diesen Prozess unterstützen.

2. Aufgaben von Lehrern, Schülern und Eltern

Schüler haben das Recht auf Erziehung und Bildung; Lehrer haben die Pflicht, den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen, den Unterricht im Sinne des Schulprogramms pädagogisch und fachlich kompetent zu gestalten. Schüler und Lehrer haben gemeinsam die Aufgabe, eigenverantwortliches Lernen und produktiven Unterricht zu ermöglichen.

Das bedeutet für Schüler und Lehrer:

das Recht auf

  • ungestörten Unterricht
  • gerechte und faire Behandlung
  • freie Meinungsäußerung und konstruktive Kritik, Anerkennung und Rücksichtnahme;

die Pflicht,

  • respektvoll miteinander umzugehen und zu helfen, wo es erforderlich und gewünscht ist
  • verlässlich zu sein, z.B. Termine und Absprachen einzuhalten
  • die erforderlichen Materialien vollständig und ordentlich geführt im Unterricht zur Verfügung zu haben
  • den Unterricht vor- und nachzubereiten
  • mit dem Eigentum jedes einzelnen und mit dem Schuleigentum sorgfältig umzugehen
  • sich rechtzeitig über wichtige Dinge im Schulalltag zu informieren

Eltern und Lehrer unterstützen sich gegenseitig bei der Erziehung und (Aus-)Bildung der Kinder und Jugendlichen. Sie arbeiten vertrauensvoll zusammen.

Die Eltern sichern zu Hause den Rahmen für die schulische Arbeit. Sie legen mit ihrer Erziehung die Grundlage dafür, dass die Kinder ihre Rechte und Pflichten in der Schule wahrnehmen können.

Die Schule erfüllt den Anspruch der Eltern auf rechtzeitige Information und Beratung; die Eltern nutzen entsprechende Angebote der Schule. Die Schule bietet breiten Raum für die Mitarbeit von Eltern; die Eltern ihrerseits nutzen die Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule aktiv.

Alle Mitglieder der Schulgemeinde setzen sich für die Verwirklichung des Schulprogramms ein.

3. Hausordnung

Zur Umsetzung unserer pädagogischen Ziele müssen auch allgemeine Regeln verabredet oder im Interesse des Einzelnen und der Gemeinschaft vorgegeben werden. Diese sind in der Hausordnung formuliert.

Organisatorisches

Der Schulhof wird um 7:30 Uhr, die Schulgebäude werden um 7:50 Uhr geöffnet. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt um 7:45 Uhr. Ist ein Schüler verhindert am Unterricht teilzunehmen, so soll die Schule unverzüglich benachrichtigt werden.

Falls der Fachlehrer nicht zum Unterricht erscheint, wendet sich die Klassensprecherin/der Klassensprecher an die Schulleitung.

In den großen Pausen verlassen alle Schüler die Schulgebäude (Ausnahme: Regenpause). Die Lehrer, die zuletzt vor der Pause unterrichteten, schließen die Klassen- und Kursräume ab. Die dafür eingeteilten Lehrer nehmen ihre Aufsichtspflicht wahr.

Der Aulavorraum ist wegen des Zugangs zum Kiosk für alle frei zugänglich. Der Oberstufenraum neben dem Aulavorraum dagegen ist ausschließlich der Oberstufe vorbehalten.

In der Mittagspause bleiben die Klassenräume der Sekundarstufe I als Aufenthaltsraum offen.

Unterricht

Jeder ist pünktlich, bringt seine Arbeitsmaterialien mit, nimmt regelmäßig am Unterricht teil, erledigt seine Aufgaben in der vorgegebenen Zeit.

Lernraum und Lernmaterial

Jeder vermeidet Beschädigungen der Gebäude und Einrichtungsgegenstände. Jeder behandelt die Lernmittel schonend. Jeder hält die Gebäude und Außenanlagen sauber.

Jeder vermeidet Müll. Auch aus diesem Grunde wird während des Unterrichts nicht gegessen und getrunken. Ausnahmen werden durch den Klassen- bzw. Kurslehrer genehmigt. Müll, der sich nicht vermeiden lässt, wird in die entsprechenden Behälter gebracht.

Elektronische Geräte dürfen außer für Unterrichtszwecke von den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) während des gesamten Schultags auf dem Schulgelände nicht genutzt werden. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (EF, Q1, Q2) gilt, dass die private Nutzung elektronischer Geräte während der Unterrichtszeit untersagt ist. Das Lehrpersonal ist angehalten, die private Nutzung elektronischer Geräte während der Unterrichtszeit auf außergewöhnliche Ausnahmefälle zu beschränken.

Sicherheit und Gesundheit

Der Schulhof wird nicht befahren. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt.

Während ihrer gesamten Unterrichtszeit – also auch in den Pausen – verlassen die Schüler der Sekundarstufe I das Schulgelände nicht.

Um Verletzungen zu vermeiden, ist unter anderem untersagt: Toben und Ballspielen im Gebäude, Werfen mit Gegenständen jeglicher Art, Rutschen auf dem Treppengeländer, Sitzen auf den Fensterbänken, Öffnen der Fenster. Ballspiele sind nur in den großen Pausen auf dem Schulhof erlaubt, und zwar nur mit leichten Kunststoffbällen und Softbällen.

Das Rauchen ist untersagt.

4. Klassen- und Kursordnung

Im Rahmen der Schulordnung sollen Klassen und Kurse jeweils für sich zusätzliche eigene Regeln aufstellen.

Die Schulordnung des Herder-Gymnasiums muss (wie das Schulprogramm, dessen Bestandteil sie ist) regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.

Verabschiedet von der Schulkonferenz am 20. Februar 2003
Erweitert von der Schulkonferenz am 18. September 2009 (Nutzung elektronischer Medien)
Erweitert von der Schulkonferenz am 24. November 2011 (Aulavorraum)
Erweitert von der Schulkonferenz am 31. Mai 2012 (Nutzung elektronischer Medien)