Schulordnung

des Johann-Gottfried-Herder-Gymnasiums Köln-Buchheim

1. Unser Selbstverständnis

Unsere Schulordnung ist das Ergebnis gemeinsamer Überlegungen von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Schüler:innen. Sie ist Teil des Schulprogramms und benennt Ziele, Rechte und Pflichten aller am Schulleben Beteiligten. Nach unserem Verständnis gelingen Erziehung und Bildung, wenn sich Freude an Arbeit und Leistung sowie Eigenverantwortung entwickeln können und die Bereitschaft zu gegenseitiger Achtung und Hilfe vorhanden ist. Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schüler:innen leisten in Erziehungspartnerschaft ihren Beitrag, um die Bildungs- und Erziehungsziele zu erreichen. Die Schulordnung soll diesen Prozess unterstützen.

2. Aufgaben von Lehrkräften, Schüler:innen und Eltern

Schüler:innen haben das Recht auf Erziehung und Bildung; Lehrkräfte haben die Pflicht, den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen, den Unterricht im Sinne des Schulprogramms pädagogisch und fachlich kompetent zu gestalten. Schüler:innen und Lehrkräfte haben gemeinsam die Aufgabe, eigenverantwortliches Lernen und produktiven Unterricht zu ermöglichen.

Das bedeutet für Schüler:innen und Lehrkräfte:

das Recht auf

  • ungestörten Unterricht
  • gerechte und faire Behandlung
  • freie Meinungsäußerung und konstruktive Kritik, Anerkennung und Rücksichtnahme;

die Pflicht,

  • respektvoll miteinander umzugehen und zu helfen, wo es erforderlich und gewünscht ist
  • verlässlich zu sein, z.B. Termine und Absprachen einzuhalten
  • die erforderlichen Materialien vollständig und ordentlich geführt im Unterricht zur Verfügung zu haben
  • den Unterricht vor- und nachzubereiten
  • mit dem Eigentum jedes einzelnen und mit dem Schuleigentum sorgfältig umzugehen
  • sich rechtzeitig über wichtige Dinge im Schulalltag zu informieren

Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte unterstützen sich gegenseitig bei der Erziehung und (Aus-)Bildung der Kinder und Jugendlichen. Sie arbeiten vertrauensvoll zusammen.

Die Erziehungsberechtigten sichern zu Hause den Rahmen für die schulische Arbeit. Sie legen mit ihrer Erziehung die Grundlage dafür, dass die Kinder ihre Rechte und Pflichten in der Schule wahrnehmen können.

Die Schule erfüllt den Anspruch der Erziehungsberechtigten auf rechtzeitige Information und Beratung; die Erziehungsberechtigten nutzen entsprechende Angebote der Schule. Die Schule bietet breiten Raum für die Mitarbeit von Erziehungsberechtigten; die Erziehungsberechtigten ihrerseits nutzen die Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule aktiv.

Alle Mitglieder der Schulgemeinde setzen sich für die Verwirklichung des Schulprogramms ein.

3. Hausordnung

Zur Umsetzung unserer pädagogischen Ziele müssen auch allgemeine Regeln verabredet oder im Interesse des Einzelnen und der Gemeinschaft vorgegeben werden. Diese sind in der Hausordnung formuliert.

Organisatorisches

Der Schulhof wird um 7:30 Uhr, die Schulgebäude werden um 7:50 Uhr geöffnet. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt um 7:45 Uhr. Ist ein/e Schüler:in verhindert am Unterricht teilzunehmen, so soll die Schule unverzüglich benachrichtigt werden.

Falls die Fachlehrkraft nicht zum Unterricht erscheint, wendet sich der/die Klassensprecher:in an die Schulleitung.

In den großen Pausen verlassen alle Schüler:innen die Schulgebäude (Ausnahme: Regenpause). Die Lehrkräfte, die zuletzt vor der Pause unterrichteten, schließen die Klassen- und Kursräume ab. Die dafür eingeteilten Lehrkräfte nehmen ihre Aufsichtspflicht wahr.

Der Aulavorraum ist wegen des Zugangs zum Kiosk für alle frei zugänglich. Der Oberstufenraum neben dem Aulavorraum dagegen ist ausschließlich der Oberstufe vorbehalten.

In der Mittagspause bleiben die Klassenräume der Sekundarstufe I als Aufenthaltsraum offen.

Unterricht

Alle sind pünktlich, bringen die Arbeitsmaterialien mit, nehmen regelmäßig am Unterricht teil, erledigen die Aufgaben in der vorgegebenen Zeit.

Lernraum und Lernmaterial

Alle vermeiden Beschädigungen der Gebäude und Einrichtungsgegenstände. Alle behandeln die Lernmittel schonend. Alle halten die Gebäude und Außenanlagen sauber.

Alle vermeiden Müll. Auch aus diesem Grunde wird während des Unterrichts nicht gegessen und getrunken. Ausnahmen werden durch die Klassen- bzw. Kurslehrkraft genehmigt. Müll, der sich nicht vermeiden lässt, wird in die entsprechenden Behälter gebracht.

Elektronische Geräte dürfen außer für Unterrichtszwecke von den Schüler:innen der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) während des gesamten Schultags auf dem Schulgelände nicht genutzt werden. Für die Schüler:innen der Sekundarstufe II (EF, Q1, Q2) gilt, dass die private Nutzung elektronischer Geräte während der Unterrichtszeit untersagt ist. Das Lehrpersonal ist angehalten, die private Nutzung elektronischer Geräte während der Unterrichtszeit auf außergewöhnliche Ausnahmefälle zu beschränken.

Sicherheit und Gesundheit

Der Schulhof wird nicht befahren. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt.

Während ihrer gesamten Unterrichtszeit – also auch in den Pausen – verlassen die Schüler:innen der Klassenstufen 5 bis 9 das Schulgelände nicht.

Um Verletzungen zu vermeiden, ist unter anderem untersagt: Toben und Ballspielen im Gebäude, Werfen mit Gegenständen jeglicher Art, Rutschen auf dem Treppengeländer, Sitzen auf den Fensterbänken, Öffnen der Fenster. Ballspiele sind nur in den großen Pausen auf dem Schulhof erlaubt, und zwar nur mit leichten Kunststoffbällen und Softbällen.

Das Rauchen ist untersagt.

4. Klassen- und Kursordnung

Im Rahmen der Schulordnung sollen Klassen und Kurse jeweils für sich zusätzliche eigene Regeln aufstellen.

Die Schulordnung des Herder-Gymnasiums muss (wie das Schulprogramm, dessen Bestandteil sie ist) regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.

Verabschiedet von der Schulkonferenz am 20. Februar 2003
Erweitert von der Schulkonferenz am 18. September 2009 (Nutzung elektronischer Medien)
Erweitert von der Schulkonferenz am 24. November 2011 (Aulavorraum)
Erweitert von der Schulkonferenz am 31. Mai 2012 (Nutzung elektronischer Medien)