Informationen zum Auslandsaufenthalt (EF)

In der EF haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit ins Ausland zu gehen. Die Beurlaubung für diese Zeit kann formlos bei der Stufenleitung beantragt werden. Bitte denken Sie an folgende Angaben:

  • Name und Klasse
  • Zeitraum des Auslandsaufenthalts
  • Land, Ort und Schule (soweit schon bekannt)
  • Ggf. Antrag auf Vorversetzung (siehe unten)

Bitte beachten Sie, dass bei der Rückkehr eine Teilnahmebescheinigung der ausländischen Schule vorgelegt werden muss.

Fortsetzung der Schullaufbahn

Wenn der Auslandsaufenthalt sich auf des erste Halbjahr beschränkt, nimmt die Schülerin oder der Schüler im zweiten Halbjahr am Unterricht der EF teil und wird nach dem normalen Verfahren versetzt.
Wenn der Auslandsaufenthalt bis ins zweite Halbjahr reichen soll, kann die Vorversetzung beantragt werden. Das bedeutet, dass am Ende der 9. Klasse schon die Versetzung in die Q1 ausgesprochen wird. Voraussetzung sind entsprechend gute Noten (in der Regel befriedigend oder besser).
Wenn die Vorversetzung nicht beantragt wird oder die Noten nicht gut genug sind, geht die Schülerin oder der Schüler im folgenden Schuljahr zurück in die EF.
In jedem Fall ist es ratsam, sich über evtl. nachzuarbeitenden Unterrichtsstoff zu informieren. Die Fachlehrkräfte geben gerne Auskunft.