Informationen Covid-19
Aktuelle Informationen und Regelungen
Informationen für Kontaktpersonen
Aktuelle Corona-Regelungen der Stadt Köln
Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten – Schulministerium NRW
Hygiene-, Wege- und Ablaufpläne
Konzept zum Distanzlernen am Johann-Gottfried- Herder Gymnasium
(Abgestimmtes Konzept Distanzlernen in der Schulkonferenz 10.06.2021)
Die Begriffe Distanzlernen und Distanzunterricht bezeichnen in dem hier vorgestellten Konzept die unterrichtliche Betreuung von Schüler*innen an Stelle des Regelunterrichts am Herder-Gymnasium. Distanzlernen und Distanzunterricht findet statt, wenn aus behördlich angeordneten Gründen des Infektionsschutzes Regelunterricht nicht oder nur eingeschränkt stattfinden kann.
1. LERNBEDINGUNGEN DER SCHÜLER*INNEN
- Die Schule verschafft sich einen Überblick über Schüler*innen, die keine Endgeräte besitzen.
- Soweit erforderlich leistet die Schulleitung Hilfestellung bei der Beschaffung von Endgeräten.
- Bis die Endgeräte zur Verfügung gestellt werden, bemüht sich die Schule im Einzelfall Räume mit digitalen Endgeräten für den Distanzunterricht zur Verfügung zu stellen, sofern die betroffenen Schüler*innen nicht selbst in Quarantäne müssen.
- Außerdem werden auch für alle Lehrer*innen digitale Endgeräte bestellt.
2. KOMMUNIKATIONSWEGE UND PERSÖNLICHER KONTAKT
- Die Lehrkräfte halten zu den Schüler*innen auf folgenden Wegen Kontakt:
- durch die schulinterne Lernplattform Moodle (persönlich durch den Messenger oder zur ganzen Klasse mithilfe des jeweiligen Forums oder eines Chats)
- durch Videokonferenzen
- im Einzelfall über E-Mail oder sogar telefonisch, wenn anders nicht möglich
- Die Schüler*innen wenden sich an die jeweiligen Lehrkräfte über Moodle und Dienstmails (…@herder-koeln.de)
- Die Schüler*innen werden in die schultinerne Lernplattform Moodle zu Beginn des Schuljahres durch den Klassenlehrer*in in der Sek I und durch ausgewählte Kurslehrer*innen in der Sek II eingeführt.
- Die Eltern können die Lehrkräfte über ihre Dienstmail (…@herder-koeln.de) erreichen, die auf der Homepage hinterlegt ist. Falls auf der Homepage keine E-Mail-Adresse hinterlegt sein sollte, kann die jeweilige Lehrer*in über das Sekretariat angeschrieben werden.
3. DIE GESTALTUNG DES DISTANZUNTERRICHTS
- Die Grundidee der Gestaltung des Distanzunterrichts: Der Distanzunterricht erfolgt über die digitale Lernplattform Moodle unterstützt durch Videokonferenzen mit MS-Teams, die anhand des Regelunterrichtsstundenplans angesetzt werden (um Überschneidungen zu vermeiden, dürfen daher keine Videokonferenz außerhalb der eigentlichen Unterrichtstunde angesetzt werden). Wichtig ist der enge und planvolle Austausch zwischen Lehrkraft und Schüler*innen.
- Der Stundenplan: Die Schüler*innen erhalten zu Beginn des Schuljahres einen Stundenplan für den Regelunterricht. Dieser Stundenplan gilt als Raster auch dann weiter, wenn ein Wechsel zwischen Regel-,Präsenz- und Distanzunterricht (sogenannter Hybridunterricht) oder eine komplette Schulschließung (Shutdown) erforderlich wird.
Allerdings können die festgelegten begleiteten Lernzeiten in der Sekundarstufe I ausfallen.
Je nach Klasse beziehungsweise Stufe und Unterrichtsstoff können Stunden der Lernzeitarbeit stattfinden und im Chat oder durch eine Videokonferenz begleitet werden, damit Fragen schnell geklärt werden können (z.B. in die Lernzeit in der 5. Klasse).
Wenn Schüler*innen zuhause sind und die Lehrkraft in der Schule zur Notbetreuung herangezogen wird, soll der Onlineunterricht ggf. vom Klassenraum aus durchgeführt werden. - Die Gestaltung des Distanzunterrichts:
Die Lehrkraft entscheidet je nach Unterrichtsstoff und Lerngruppe nach pädagogischen Gesichtspunkten, wie lange die Videokonferenz dauert und wie sie die Lerngruppe aufteilt. Zum Beispiel: Eine Klasse/Ein Kurs kann in zwei Gruppen (mit je ca. 15 Schüler*innen und z.B. 40 Minuten) oder in drei Gruppen (mit je 10 Schüler*innen z.B. 30 Minuten) oder sogar als gesamte Lerngruppe an einer Videokonferenz teilnehmen. Dabei gelten folgende Leitlinien: In der Regel beginnt jede Doppelstunde in der Sek. I mit einer Videokonferenz. In der Sek. II entscheidet die Lehrkraft, ob die Doppelstunde mit einer Videokonferenz beginnt und informiert den Kurs in übersichtlicher Form. Aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen kann von dieser Regel abgewichen werden, z.B. in der Notbetreuung oder im Wechselunterricht. - Wenn in einem Fach ein Projekt über einen Zeitraum von mehreren Wochen erarbeitet wird, kann auch eine Gruppe in einer Woche länger und in der anderen Woche kürzer entweder durch eine Videokonferenz oder durch den Chat bei Moodle begleitet werden. In der nächsten Woche wird dann gewechselt. Allerdings soll ein wöchentlicher Kontakt vorhanden sein.
Die Lehrkraft ist während der eigentlichen Unterrichtsstunde für die Schüler*innen auf jeden Fall erreichbar.
4. BEREITSTELLUNG DER LERNAUFGABEN, UMFANG DIESER UND FEEDBACK
Bereitstellung der Lernaufgaben:
Die Übersicht der geplanten Videokonferenzen der kommenden Woche werden durch die Lehrkraft bis Samstag bis 18:00h bei Moodle zur Verfügung gestellt.
Hochladen von Materialien
Das Hochladen von Materialien und Aufgaben folgt dem Rhythmus des Unterrichts.
Ist dieser als Wochenplan strukturiert, erfolgt das Hochladen der Aufgaben am Samstag der Vorwoche.
Ist dieser nach Stundenplan strukturiert, erfolgt
a) das Hochladen auszudruckender Materialien im Distanzlernen spätesten um 18:00h des Vortages, damit sich die SuS im Rahmen des „Schultasche für den nächsten Tag Packens“ alle benötigten Materialien herstellen können.
b) das Hochladen rein digitaler Materialien spätestens zum dem Zeitpunkt, an dem sie benötigt werden.
- Umfang der Aufgaben:
Die Kolleg*innen achtet darauf, dass die Schüler*innen durch den Distanzunterricht nicht stärker als durch einen vollständigen Regelunterricht gefordert sind. Bei Problemen hierbei ist zunächst die Fachlehrkraft, dann die Klassenlehrkraft Ansprechpartner*in.
Das bedeutet, dass sich der Aufwand für die Aufgaben an der jeweiligen Unterrichtszeiten orientiert, abzüglich der erteilten Videokonferenzen und eventueller Präsenzzeiten. - Ein Überblick über die Aufgaben und Abgabetermine mit Pflicht-/Zusatzaufgaben:
Zur Übersicht der Aufgaben wird die Datenbank bei Moodle im jeweiligen Kurs „Klassenzimmer“ von allen Fächern der Klasse im Distanzlernen genutzt. - Feedbackkultur:
Das Feedback ist ein wichtiger Grundbaustein des Distanzlernens.
Das Feedback der Lehrkraft kann in diesen unterschiedlichen Formen erfolgen, dabei muss es sich nicht um ein individuelles Feedback handeln, sondern kann auch ein allgemeines Feedback sein. Hier sind Beispiele für verschiedene Formen des Feedbacks angeführt:
- durch ein automatisiertes Feedback oder integriertes Feedback in der Aufgabe,
- durch die Selbstkontrolle der Schüler*innen anhand von verfügbaren Musterlösungen,
- durch persönliche oder allgemeine Rückmeldung der erhaltenen Aufgaben,
- durch die gegenseitige Kontrolle der Schüler*innen untereinander (Peer-Feedback),
- durch zusätzliche Beratung während des Erstellens des Lernprodukts z.B. bei Projektarbeit oder
- durch z.B. eine Umfrage am Ende der gesamten Lernwoche (als Beispiel eine Edkimo-Umfrage: https://edkimo.com/de/fragebogen/ )
5. CORONABEDINGTES FEHLEN EINZELNER LEHRKRÄFTE ODER SCHÜLER*INNEN (Indexfall, Quarantäne oder Personen mit Vorerkrankung) während des Präsenzunterrichtes
- Durch Corona bedingtes Fehlen einzelner Schüler*innen
- Die Eltern der Schüler*innen/volljährige Schüler*innen informieren das Sekretariat/die Klassen- oder Stufenleitung in einer E-Mail über die Dienstadresse, dass ihre Kinder/diese in Quarantäne sind. Sie geben dann auch an, ob der/die Schüler*in weiterhin am Distanzunterricht teilnehmen kann oder nicht. Kann der/die Schüler*in teilnehmen, dann stehen die Aufgaben in Moodle zur Verfügung. Bei Erkrankungen während der Quarantäne entschuldigen die Eltern oder der/die volljährige Schüler*in sich wie bisher bei der Klassenleitung oder Stufenleitung. Während der Erkrankung nimmt der/die Schüler*in nicht am Distanzunterricht teil.
- Bereitstellung von Aufgaben und Materialien: Diese werden in der Regel auf Moodle bereitgestellt und von den Schüler*innen bearbeitet.
- Soweit Präsenzunterricht stattfindet, können Schüler*innen online am Unterricht teilnehmen, sofern die technischen Voraussetzungen vorliegen und dies für die Lehrkraft als pädagogisch und didaktisch sinnvoll erscheint.
- Wenn ein kompletter Kurs oder eine Klasse in Quarantäne ist, wird digitaler Distanzunterricht erteilt (siehe Punkt 3) soweit die technischen sowie schulorganisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden können.
- Im Falle, dass Lehrkräfte nicht für den Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen:
- In der Sek. I werden je nach Verfügbarkeit ca. zwischen 30%-50 % der Stunden durch eine Fachlehrkraft betreut. Ggf. wird die Distanzlehrkraft per Videokonferenz dazu geschaltet. Die Schüler*innen bearbeiten dann die von der Distanzlehrkraft über Moodle zur Verfügung gestellten Aufgaben.
- In der Sek. II entfällt für zwischen 50% – 70% der Stunden die Anwesenheitspflicht in der Schule. Die Schüler*innen bearbeiten in dem zeitlichen Umfang die von der Distanzlehrkraft über Moodle zur Verfügung gestellten Aufgaben. In den anderen Stunden betreut eine Fachlehrkraft in Präsenz oder die Distanzlehrkraft hält eine Videokonferenz. Auch andere Formen des synchronen Lernens mit den Schüler*innen sind hier möglich.
- Verbindlichkeit
- Die Lehrkräfte sind verpflichtet den Distanzunterricht durchzuführen.
- Schüler*innen sind verpflichtet, am Distanzunterricht teilzunehmen (siehe Punkt 3). Erfolgt dies nicht, so werden im Distanzunterricht nicht erbrachte Leistungen mit ungenügend bewertet. Wenn dieser Verpflichtung aus technischen Gründen ganz oder in Teilen nicht nachgekommen werden kann, wird umgehend mit der Schulleitung ein alternatives Vorgehen abgesprochen.
6. RAHMENBEDINGUNGEN UND LEISTUNGSÜBERPRÜFUNGEN
Die wichtigste Information des Schulministeriums NRW bzgl. des Distanzlernens ist folgende: „Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.“ (vgl. https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten )
7. WEITERENTWICKLUNG
Im Arbeitskreis Distanzlernen arbeiten Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern gemeinsam an der Weiterentwicklung dieses Konzepts.
Hierzu wird das vorliegende Konzept im Rahmen seiner ersten Einsatzwochen durch Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern evaluiert.